§130 StGB - Volksverhetzung
Sehr
geehrter Herr Prunner,
die unter Ihrer Domain
http://www.das-gibts-doch-gar-nicht.de angebotene Seite
http://www.das-gibts-doch-nicht.info/seite3020.php erfüllt nach Auffassung
des Staatsschutzes in großen Teilen den Straftatbestand der
Volksverhetzung nach § 130 StGB. Ich fordere Sie daher auf, diese Seite
unverzüglich zu löschen. Sollte dies innerhalb der nächsten 24
Stunden nicht erfolgen, werde ich Strafanzeige gegen Sie stellen.
Wie
Sie im Adressfeld dieser Nachricht sehen, geht diese Mail zeitgleich an Ihren
Provider.
Anton Huber ahd@gmx.net
Antwort des Providers:
Hallo Herr Huber,
ob die o.g. Seite einen
Straftatbestand erfüllt oder nicht, mag ein Richter entscheiden, Sie und
wir können das jedenfalls nicht. Daher werden wir uns den Inhalt dieser
Seite auch gar nicht erst ansehen und eignen uns diese schon gar nicht an.
Als Provider sind wir auch in keinster Weise für die Inhalte der
Websites unserer Kunden verantwortlich. Allenfalls aufgrund einer richterlichen
Verfügung könnten wir gezwungen werden, die Internet-Präsenz
eines Kunden zu deaktivieren.
Einvernehmlich mit Herrn Prunner, der
sich gerade im Ausland aufhält, ohne Präjduiz und ohne Kenntnis der
beanstandeten Inhalte, haben wir jedoch die o.g. Seite soeben
deaktiviert.
Alles Gute wünscht
" "Provider"
|