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Der Bundesrat hat, mit der Mehrheit der CDU-Regierten
Länder, einen Gesetzentwurf angenommen, welcher dem wohlklingenden Vorwand
"Verbesserung der Ermittlungsmaßnahmen wegen des Verdachts sexuellen
Missbrauchs von Kindern" trägt. Der Entwurf wurde vom Land
Niedersachsen (woher sonst...), welches ja bereits bekannt ist für
komische Vorstellungen in bezug auf Kommunikationsfreiheit, eingebracht und hat
es laut Medienbrichten insich. So soll "bei Verdacht von Straftaten des
sexuellen Missbrauchs von Kindern und des Verbreitens (Kinder-)pornografischer
Schriften" die Überwachung der Telekomunikation (inkl. des Internets)
ermöglicht und sogenannte IMSI-Catcher (Technologie, mit welcher die
örtliche Lokalisierung eines Mobiltelefons ermöglicht wird) zu
Fahndungszwecken legalisiert werden. Wie auf www.heise.de zu lesen ist,
fordert der Bundesrat darin etwa folgende Regelungen: - Überwachung von
DSL-Verbindungen. - Verpflichtung von Dienstanbietern, Verbindungs- und
Kommunikations- sowie Einwahldaten von Mobiltelefonen den Behörden
_zeitgleich_ zu übermitteln. - Telefon-, Mobilfunk-, SMS- und
Internetverbindungen sind dauerhaft (d.h. auf unbegrenzte Zeit) zu
speichern. - Nicht nur Polizeibehörden, sondern auch Geheimdienste wie
BND, MAD und Verfassungsschutz sollen auf diese Daten frei zugreifen
können, wenn es nach den Vorstellungen des Bundesrats geht. Die
Bundesregierung hat diesen Entwurf nun innerhalb von sechs Wochen an den
Bundestag weiterzuleiten...
Ich weiss nicht, ob es nur mir so geht, aber irgendwie finde
ich es schon merkwürdig. Mir ist jedenfalls nicht bekannt, dass neuerdings
auch der Bundeswehrgeheimdienst MAD und der BND nach Kinderschändern
fahnden...
-31.05.02-000/ |