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April 2008 PHI Info von:   PHI
DDR-Zustände in der BRD
   

Vor einigen Wochen entschied der Bundesgerichtshof (BGH), dass häusliche Unterrichtung statt

Schulbesuch eine Kindeswohlgeföhrdung und ein Missbrauch der elterlichen Sorge darstelle. Ein tragischer

Tiefpunkt dieses Beschlusses wurde jetzt im Fall der Familie Landahl in Altensteig bei Calw erreicht. Nachdem

diese derzeit 7-köpfige Familie seit vielen Jahren erfolgreich Heimunterricht praktizierte und dies bisher keinerlei

Grund zur Beanstandung der Erziehung, Bildung oder des Kindeswohls gegeben hat (von den üblichen

behördlichen Büß- und Zwangsmaßnahmen gegen diese Altenpflegerfamilie abgesehen), hat der zuständige

Bürgermeister Jürgen Großmann jetzt zu drastischen Mitteln gegriffen und den Sorgerechtsentzug beantragt. In

unverzüglichem amtsgerichtlichen Vollzug wurde der Familie das Sorgerecht in schulischen Angelegenheiten

samt dem Aufenthaltsbestimmungsrecht entzogen, ohne richterliche Anhörung und wegen der Abmeldung im

November 2007 auch ohne Zuständigkeit...

In dem genannten Antrag gegen die Familie steht in der Begründung unter Ziffer II auf Seite 6, dass „vom

zwangsweisen Verbringen der Kinder zur Schule durch die Polizei abgesehen" wurde, da durch diese

Maßnahme „zu befürchten war, dass die Kinder durch sie seelischen Schaden nehmen könnten"...

Der Skandal im Skandal ist nun die Tatsache, dass es der Familie ganz offensichtlich unmöglich gemacht

werden soll, Deutschland zu verlassen und den Wohnsitz in einem anderen Land zu wählen. Damit wird ein

weiteres elementares Grundrecht verletzt, nämlich das der Niederlassungsfreiheit Art. 43 - 48 EGV (Vertrag

zur Gründung der Europäischen Gemeinschaft).

Noch einmal zur Erinnerung: Kein halbwegs zivilisiertes Land der Welt konstruiert bei Heimunterricht eine

Kindeswohlgefahrdung und einen Missbrauch der elterlichen Sorge. Vielfach wird anderswo die familiäre

Autarkie im Bereich Erziehung und Bildung z.B. durch finanzielle Anreize unterstützt und honoriert.

Nur ein Land, dass seinen Bürgern die Freiheit raubt, sie gängelt und bevormundet, hat es auch nötig, seine

Bürger einzusperren und an der Ausreise zu hindern. Einst durch Mauer und Stacheldraht, jetzt durch

ungerechtfertigten Entzug des Aufenthaltsbestimmungsrechts oder gleich des Sorgerechts.

(Quelle: „Wichtiges“, christliche Zeitung“, Erscheinungsort Salem, Nr.1/2008)

Kommentar PHI: Die betroffene Familie ist keine Sektierer-Familie oder Moslem-Familie und die Eltern sind

auch nicht irgendwie physisch oder psychisch gestört. . Der Streit zwischen der Familie und den

rechthaberischen Behörden entstand, weil das Elternpaar ihre Kinder vom Sexualkunde-Unterricht fernhalten

wollte. Der schuldige Bürgermeister Die Kontaktdaten des Bürgermeisters: Jürgen Großmann, Rathaus

Postanschrift: D-72213 Altensteig, E-Mail: juergen.grossmann@altensteig.de, Tel.: 07453/9461-117

 

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