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Agenda-21-Arbeitskreis fordert, in Sachen Mobilfunkmasten
Standortgutachten in Auftrag zu geben
Poppenricht. Nach Ebermannsdorf, Vilseck und vielen anderen
Gemeinden steht auch der Gemeinderat von Poppenricht vor der Entscheidung, ein
Standortgutachten zur Planung von Mobilfunkstandorten in Auftrag zu geben und
damit der Gesundheitsvorsorge Rechnung zu tragen. Dies forderte unter anderem
der Agenda-21-Arbeitskreis im Rahmen einer Sitzung.
Wie berichtet sind in der Gemeinde Poppenricht zwei
UMTS-Mobilfunkmasten seitens der Firma T-Mobile geplant. Ein Standort wird im
Ortsteil Poppenricht, einer im Ortsteil Traßlberg diskutiert, und
T-Mobile möchte die Masten in die Wohngebiete setzen. Der Poppenrichter
Gemeinderat hat daraufhin in seiner letzten Sitzung beschlossen, keine
Standorte gegen den Willen der Bürger zu befürworten.
"Allein diese Wunschäußerung wird jedoch keinen
Mobilfunkbetreiber von seinem Recht abhalten, Masten im Gemeindegebiet zu
errichten," befürchtete Agenda-Sprecherin Helga Malitzke. Der
Agenda-21-Arbeitskreis Poppenricht trug deshalb in Zusammenarbeit mit der
örtlichen Bürgerinitiative Mobilfunk bei seiner Sitzung den aktuellen
Stand der rechtlichen Situation zusammen und formulierte einen Antrag an den
Gemeinderat.
Wie Malitzke erklärte, habe der einzelne Bürger
keine Möglichkeiten, gegen einen Mobilfunkmasten zu klagen. Ganz anders
stelle sich die Situation seitens der Gemeinde dar. Das
Bundesverwaltungsgericht habe wiederholt entschieden, dass eine Gemeinde mit
ihrer Bauleitplanung im Bereich des vorsorgenden Immissionsschutzes tätig
werden dürfe. "Das heißt, dass die Gemeinde sogar die
Möglichkeit habe, niedrigere Abstrahlungsintensitäten
festzuschreiben. Sie muss sich nicht an den völlig überhöhten
geltenden gesetzlichen Grenzwerten orientieren", betonte sie.
Die Gemeinde habe also "die Möglichkeit und damit die
Pflicht, die Errichtung von Mobilfunkstandorten im Gemeindegebiet im Sinne der
Gesundheitsvorsorge der Bürger zu regeln". Tue sie das nicht, also treffe
die Gemeinde keine positiven Aussagen zum Bereich Mobilfunk in der
Bauleitplanung, so bestehe die Gefahr, dass sie auch im reinen oder allgemeinen
Wohngebiet ihrer Handhabe gegen die Zulassung von Mobilfunkanlagen beraubt
werde.
Wie der Agenda-Arbeitskreis bei der Zusammenkunft
erläuterte, gelte eine Veränderungssperre und damit die Verhinderung
von vollendeten Mastenstandorten, sofern parallel dazu der Auftrag für ein
Positivstandortgutachten erteilt werde. Ein unabhängiges Planungsbüro
ermittele hier die Mastenstandorte im Gemeindegebiet, die für die
Gesundheit der Bürger am unbedenklichsten seien und gleichzeitig einen
guten Empfang ermöglichten. Die Standorte würden über den
Flächennutzungsplan dann festgesetzt und seien somit rechtsverbindlich -
ebenso wie die Tabuzonen. "Wir fordern den Gemeinderat auf, jetzt zu handeln
und die Gesundheit der Bürger, insbesondere der Kinder, zu schützen",
verlangt der Agenda-21-Arbeitskreis.
Der Gemeinderat wird in seiner nächsten Sitzung am
Dienstag, 26. Juli, über die Erstellung des Standortgutachtens entscheiden
und auch die finanzielle Frage besprechen.
http://www.oberpfalznetz.de/zeitung/745486-129,1,0.html
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