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August 2005 Info von:  
"Gesundheit der Bürger schützen"

Agenda-21-Arbeitskreis fordert, in Sachen Mobilfunkmasten Standortgutachten in Auftrag zu geben

Poppenricht. Nach Ebermannsdorf, Vilseck und vielen anderen Gemeinden steht auch der Gemeinderat von Poppenricht vor der Entscheidung, ein Standortgutachten zur Planung von Mobilfunkstandorten in Auftrag zu geben und damit der Gesundheitsvorsorge Rechnung zu tragen. Dies forderte unter anderem der Agenda-21-Arbeitskreis im Rahmen einer Sitzung.

Wie berichtet sind in der Gemeinde Poppenricht zwei UMTS-Mobilfunkmasten seitens der Firma T-Mobile geplant. Ein Standort wird im Ortsteil Poppenricht, einer im Ortsteil Traßlberg diskutiert, und T-Mobile möchte die Masten in die Wohngebiete setzen. Der Poppenrichter Gemeinderat hat daraufhin in seiner letzten Sitzung beschlossen, keine Standorte gegen den Willen der Bürger zu befürworten.

"Allein diese Wunschäußerung wird jedoch keinen Mobilfunkbetreiber von seinem Recht abhalten, Masten im Gemeindegebiet zu errichten," befürchtete Agenda-Sprecherin Helga Malitzke. Der Agenda-21-Arbeitskreis Poppenricht trug deshalb in Zusammenarbeit mit der örtlichen Bürgerinitiative Mobilfunk bei seiner Sitzung den aktuellen Stand der rechtlichen Situation zusammen und formulierte einen Antrag an den Gemeinderat.

Wie Malitzke erklärte, habe der einzelne Bürger keine Möglichkeiten, gegen einen Mobilfunkmasten zu klagen. Ganz anders stelle sich die Situation seitens der Gemeinde dar. Das Bundesverwaltungsgericht habe wiederholt entschieden, dass eine Gemeinde mit ihrer Bauleitplanung im Bereich des vorsorgenden Immissionsschutzes tätig werden dürfe. "Das heißt, dass die Gemeinde sogar die Möglichkeit habe, niedrigere Abstrahlungsintensitäten festzuschreiben. Sie muss sich nicht an den völlig überhöhten geltenden gesetzlichen Grenzwerten orientieren", betonte sie.

Die Gemeinde habe also "die Möglichkeit und damit die Pflicht, die Errichtung von Mobilfunkstandorten im Gemeindegebiet im Sinne der Gesundheitsvorsorge der Bürger zu regeln". Tue sie das nicht, also treffe die Gemeinde keine positiven Aussagen zum Bereich Mobilfunk in der Bauleitplanung, so bestehe die Gefahr, dass sie auch im reinen oder allgemeinen Wohngebiet ihrer Handhabe gegen die Zulassung von Mobilfunkanlagen beraubt werde.

Wie der Agenda-Arbeitskreis bei der Zusammenkunft erläuterte, gelte eine Veränderungssperre und damit die Verhinderung von vollendeten Mastenstandorten, sofern parallel dazu der Auftrag für ein Positivstandortgutachten erteilt werde. Ein unabhängiges Planungsbüro ermittele hier die Mastenstandorte im Gemeindegebiet, die für die Gesundheit der Bürger am unbedenklichsten seien und gleichzeitig einen guten Empfang ermöglichten. Die Standorte würden über den Flächennutzungsplan dann festgesetzt und seien somit rechtsverbindlich - ebenso wie die Tabuzonen. "Wir fordern den Gemeinderat auf, jetzt zu handeln und die Gesundheit der Bürger, insbesondere der Kinder, zu schützen", verlangt der Agenda-21-Arbeitskreis.

Der Gemeinderat wird in seiner nächsten Sitzung am Dienstag, 26. Juli, über die Erstellung des Standortgutachtens entscheiden und auch die finanzielle Frage besprechen.

http://www.oberpfalznetz.de/zeitung/745486-129,1,0.html



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