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Dachverband der Bürger und
Initiativen zum Schutz vor Elektrosmog
Herausgeber und für den Inhalt
verantwortlich: BI Omega, Mitglied im Dachverband
Kommentar zum
BGH-Urteil
Datum: 20-02-04 21:47
von Rechtsanwalt D. Freund
Autor: Weise
Sehr geehrte Kollegen, Interessierte
u.a.,
obgleich die negative(n)
Entscheidung(en), die Sie inzwischen sicher den Medien entnommen haben, meiner
Erwartung/Befürchtung entspricht, ich mich also keinen Illusionen
hingegeben hatte, war und ist das BGH-Verfahren dennoch für mich in seiner
bisherigen konkreten Ausgestaltung insbesondere unter dem Eindruck der
mündlichen Verhandlung am vergangenen Freitag deprimierend. Während
der etwa einstündigen Verhandlung kam für einen kurzen Moment
immerhin eine Hoffnung auf eine Zurückverweisung zum OLG auf...
Wie dem auch sei. Dies Urteil ist
natürlich ein herber Schlag nicht nur für die in der Nähe von
Mobilfunkbasisstationen lebenden Menschen, sondern auch für die in den
beiden Verfahren angeführten zahlreichen renommierten Wissenschaftler, die
eindringlich davon abraten, solche Anlagen in Wohngebieten zu
betreiben.
So hatte ich beispielsweise in einem
letzten Schriftsatz im Revisionsverfahren zum fehlenden "Wirkmechanismus"
für die zu beobachtenden Bestrahlungsfolgen angeführt, dass es dazu
nicht nur (unstreitig) weitere Forschungen, sondern auch zusätzlicher
wissenschaftlicher Ansätze wie etwa quantenphysikalischer Gesichtspunkte
bedarf, wie dies beispielsweise von dem als Sachverständigen benannten
Herrn Dr. Ulrich Warnke von der Universität des Saarlandes, betont
wird.
Dazu hatte ich beispielhaft auf dessen
Abhandlung zur "Notwendigkeit von Forschungsprojekten zur Wirkung
elektromagnetischer Felder des Mobilfunks unter quantenphysikalischen
Gesichtspunkten" verweisen lassen, die er im September des vergangenen Jahres
aufgrund der Einladung zum 2. Fachgespräch dem BfS zur Verfügung
gestellt hatte. Ich hätte diesen Text wohl nicht vorlegen lassen
dürfen.
Denn der Prozessbevollmächtigte der
Betreiberfirma gab ein paar Sätze daraus sozusagen "zum Besten" und
amüsierte offenbar damit auch einige Mitglieder des Senats. Beispielsweise
pickte er sich eine aus dem Zusammenhang gerissene sehr schlichte Darstellung
zu einem Aspekt der Heisenberg´schen Unschärferelation heraus, zu
dem Herr Dr. Warnke u.a. schrieb: "Ein Elektron, das gefragt wird, ob es ein
Teilchen ist, ist ein Teilchen, wenn aber das Elektron gefragt wird, ob es eine
Welle ist, dann ist es eine Welle." Nach weiteren isolierten Zitaten aus diesem
Text verstieg sich der gegenseitige Prozessbevollmächtigte zu der in
entsprechend ironischem Ton vorgetragenen "Schlussfolgerung", dass wir ja dann
auch die Mobilfunkwellen fragen könnten, ob sie uns schädigen oder
nicht....
Jegliche weiterführenden
Denkansätze und seien sie bereits so etabliert wie die Quantentheorie als
eine der wichtigsten Theorien der modernen Physik (weil sie durch ihre
Fähigkeit, Vorgänge in der atomaren Welt korrekt zu beschreiben,
viele technische Entwicklungen erst möglich gemacht hat, wie z. B.
Kernenergie, Laser, Kernspintomographie oder den Halbleitertransistor, ohne den
unsere heutige computerisierte Welt nicht möglich wäre!) werden auf
solche Weise sozusagen "entschärft" und es ist ein geradezu
voraufklärerischer Rückfall (bezeichnenderweise führte der
Senatsvorsitzende dazu auch Kant an!) zu beobachten, weil dies eben gut in die
gegenseitige Interessenlage und die politische Großwetterlage
passt.
Obwohl das Landgericht Frankfurt in einem
Urteil vom Herbst 2000 Klägern gegen einen Sender in einem Kirchturm in
Oberursel Recht gegeben hatte, sollen die in den Bruchköbeler Verfahren
angeführten Aussagen von zahlreichen weiteren namhaften Experten nach
Ansicht des Gerichts nicht einmal in der Lage sein, das "bisherige Gebäude
anzukratzen", wie sich der Senatsvorsitzende ausdrückte. Denn erst dann
hätte die Betreiberseite die Unwesentlichkeit der Dauerbestrahlung zu
beweisen.
Wer oder was aber allerdings über
die vorgelegten außerordentlich umfangreichen Expertendarlegungen hinaus
geeignet sein könnte, die sog. "Indizregel" der Elektrosmogverordnung (vom
Gericht als "Beweiswürdigungsregel mit Indizcharakter" bezeichnet) zu
erschüttern, war jedenfalls den mündlichen Äußerungen des
Gerichts nicht zu entnehmen.
Vielleicht hätte die leider leere
Ankündigung gebliebene wissenschaftliche Aufarbeitung von angeblich dem
"hese-projekt" ("human ecological social economical project", wer auch immer
dahinter steht!?) vorliegenden ca. 1.200 Krankenberichten oder das ebenfalls
schon vor Jahren avisierte sog. "ICRESERVE-Projekt" dieser Initiativgruppe (?)
etwas bewirken können?!
Besonders prekär empfinde ich dabei,
dass sogar der Eindruck erweckt wird, als hätten sich die Kläger
lediglich "ins Blaue hinein" (so die wörtliche Formulierung des
Senatsvorsitzenden, wie sie sich auch bei dpa wieder findet) auf
Gesundheitsrisiken berufen (also entweder kein oder lediglich gehaltloses
Material vorgelegt)! Umstände wie etwa die personellen und räumlichen
Verflechtungen zwischen BfS, SSK und ICNIRP und der "Befangenheit" der
staatlichen Organe wegen der überaus hohen Einnahmen bei der
UMTS-Versteigerung und der wesentlichen Beteiligung an der Tochter der Telekom
AG etc. pp. sind dabei offenbar nicht gewürdigt worden.
Der quälende Prozess mit dem
Betreiberkonsortium von "Toll Collect" wirft auch ein bezeichnendes Licht
darauf, wer mit wem wie umgeht! Abgesehen davon, dass der Rechtsanspruch auf
Vorsorge, die selbst nach Angabe der Bundesregierung (BT Drucksache 14/7958 vom
04.01.2002, Antwort auf Frage 34) in der Verordnung nicht berücksichtigt
ist (und zu der ebenfalls sehr ausführlich vorgetragen worden war)
Omega siehe unter http://dip.bundestag.de/btd/14/079/1407958.pdf , weiterhin leer läuft, wird schon deshalb, weil zur
typischen "Fernfeldexposition im Niedrigdosisbereich" durch Basisstationen
derzeit praktisch keine gesundheitsrelevanten Untersuchungen existieren, von
Betroffenen (Klägern) weiterhin Unmögliches verlangt.
Es bleibt also nun erst einmal die
schriftliche Urteilsbegründung abzuwarten und zu prüfen, ob ein
weiterer Gang nach Karlsruhe, diesmal zum Bundesverfassungsgericht, erfolgen
sollte. Mit der Zustellung der Urteilsbegründung ist in 4 bis 6 Wochen zu
rechnen.
Unabhängig davon oder auch gerade
deshalb ist nunmehr die weitere politische Arbeit für die Initiativen noch
bedeutender geworden. Ganz wichtig ist dabei nach wie vor eine funktechnisch
fundierte Bauleitplanung der Kommunen. Mit allen Mitteln ist weiterhin darauf
hinzuwirken, die besonderen Risiken in Wohngebieten durch eine
Gesamtbauleitplanung zu minimieren. Für sämtliche Anbieter sollen die
Standorte für Basisstationen in einer Gesamtplanung optimal auf die
funktechnischen Erfordernisse der jeweiligen Topographie abgestimmt
werden.
Mit freundlichen Grüßen
Dietmar Freund
Rechtsanwalt
Quelle:
http://www.baubiologie-regional.de/forum3/read.php?f=4&i=66&t=66 (Auszug)
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Mobilfunker stellen sich
selbst Gutachten aus und lassen sie von der Bundesregierung
vorlesen
Zu was sich unsere Bundesregierung - hier
unsere Mobilfunklieblinge Clement und Trittin - immer wieder pro Mobilfunk
hinreißen lassen, nimmt immer groteskere Züge an: http://www.heute.t-online.de/ZDFheute/artikel/0/0,1367,COMP-0-2108832,00.html
Letzte Leistung (siehe o.g. Link): Lob
der beiden Herren an die Adresse der Mobilfunker anlässlich eines
Gutachtens im Auftrag des IZM. - Klar, das musste ja toll aussehen, wenn die
Mobilfunker ein Gutachten über sich selbst in Auftrag geben...
...Dann muss es über die Medien nur
noch in Verbindung mit Aussagen der Bundesregierung gebracht werden und schon
glauben die behördengläubigen Bürger, dass alles in bester
Ordnung ist... - Demnächst werden wir dann lesen "Mobilfunk heilt Krebs",
"Mobilfunk macht fit", "Minister können besser denken, dank Mobilfunk"...
;-)
Während Herr Trittin wenigstens noch
den Boykott der Handy-Hersteller gegen den Blauen Umweltengel geißelt,
gibt er sich in Sachen Betreiber - mit "konstruktiver Kritik" - sehr
zufrieden...
...Und Herr Clement setzt - in bestechender
Fachkompetenz ;-) - noch eins drauf:
In Bezug zu dem Gutachten äußert
er wörtlich: "Es ist erfreulich, dass sich die Zusammenarbeit von
Netzbetreibern und Kommunen weiterhin positiv entwickelt hat und so
unnötige Standortkonflikte vermieden werden konnten."
- Wie schön, dass sich die Kommunen
so gut mit den Mobilfunkbetreibern verstehen. Es ist ja auch sehr lukrativ,
haufenweise kommunale Grundstücke bzw. Gebäude zum Aufbau von
Mobilfunkstationen zur Verfügung zu stellen... - Wenn man jedoch sieht,
wer eigentlich "die Kommunen" sind - nämlich die dort lebenden Bürger
- kann wohl von Vermeiden von Standortkonflikten keine Rede sein... - Die
Bürger werden meistens vor vollendete Tatsachen gestellt, egal wie sehr
sie sich wehren...
...Verstöße der
Mobilfunkindustrie gegen ihre eigene Selbstverpflichtung in Sachen sensible
Bereiche (Schulen, Kindergärten, Seniorenheime, Krankenhäuser etc.)
sind vieltausendfach nachweisbar...!!!
...Einmal mehr eine menschenverachtende
Lüge der Bundesregierung mit Unterstützung der
Mobilfunkindustrie...!!!
WANN ENDLICH WIRD SICH DIE
ÖFFENTLICHE HAND (POLITIK, VERWALTUNG, JUSTIZ) VON DEM INFORMATIONSMONOPOL
DER MOBILFUNKINDUSTRIE BEFREIEN UND ENDLICH ERKENNEN, AUF WELCHEM
"WISSENSCHAFTLICHEN" LÜGENGEBÄUDE SIE IHRE ENTSCHEIDUNGEN IN SACHEN
MOBILFUNK BISHER GRÜNDET???
Michael J. Ritter / Mannheim
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Anwohner machen mobil
Erweiterung einer Mobilfunkantenne in der
Georg-Stieler-Straße in Künzell als Stein des Anstoßes
Künzell (ba) Das Thema
Mobilfunkantennen in Wohngebieten bleibt brisant. Jüngster Stein des
Anstoßes ist die Erweiterung einer Anlage in der
Georg-Stieler-Straße 20 in Künzell. Hier wurde eine bereits seit
drei Jahren bestehende D1-Antenne der Telekom auf einem fünfstöckigen
Seniorenwohnheim durch ein D2-Netz des Betreibers Vodafone erweitert. Anwohner
im direkten Umfeld der Anlage fühlen sich von Betreibern und Gemeinde
übergangen.
"Wo bleibt die Verantwortung im Umgang
mit Elektrosmog," fragt Anni Chaib, die in der
Friedrich-Fröbel-Straße gegenüber der Antenne wohnt. Sie hat
sich bereits mit anderen Anwohner zusammengetan. "Wir hoffen nun auf weitere
Mitstreiter aus Künzell, die sich durch uns ermutigt fühlen und
ebenfalls etwas gegen die Vielzahl solcher Antennen in Wohngebieten unternehmen
wollen."
Verärgert ist auch Gerhard
Schmiegel, der in rund 70 Metern Abstand zur Anlage wohnt. Er beklagt, dass die
zuständigen Behörden die Erweiterung der Anlage nicht verhinderten.
"Schlimm ist nicht nur, dass die Bewohner des Seniorenheimes den Strahlungen
unmittelbar ausgesetzt sind. Rund 200 Meter weiter befindet sich auch ein
Kindergarten."
Künzells Bürgermeister Peter
Meinecke sagte auf Nachfrage unserer Zeitung, dass der Gemeinde in diesem Fall
die Hände gebunden seien. "In reinen Wohngebieten kann ein Antennenbau
verhindert werden, nicht aber in Mischgebieten. Und in der Georg-Stieler
Straße ist auch eine gewerbliche Nutzung möglich." Die Gemeinde
könne hier lediglich lenkend eingreifen, was in der Vergangenheit auch
geschehen sei. "Nach der neuen hessischen Baunutzungsordnung muss für den
Bau einer solchen Antenne auf Privatbesitz nur eine Bauanzeige beim Kreisbauamt
eingereicht werden. Es bedarf also nur der Anzeige-, nicht aber der
Genehmigungspflicht," so Meinecke. Hinzu komme, dass die gemessene Strahlung
weit unter den gesetzlichen Grenzwerten liege.
Zwar gebe es einen Grundsatzbeschluss der
Gemeinde, dass auf öffentlichen Bauwerken keine Mobilfunkantennen
angebracht werden dürfen. Aber hier handele es sich um Privatbesitz.
Tätig werden könne man nur dann, wenn die Antenne das
architektonische Bild nachhaltig störe.
Dies bestätigte Martin Gerlach vom
Bauamt des Landkreises Fulda: "Nach der neuen Bauordnung sind Mobilfunkantennen
in dieser Größenordnung genehmigungsfrei. Die Gemeinde könnte
ein Verfahren nur dann anstrengen, wenn es baurechtlich etwas zu prüfen
gebe."
Wie Meinecke berichtet, habe man sich in der
Vergangenheit bereits mit Vermieter und Mobilfunkbetreiber zusammengesetzt. Zu
diesem Zeitpunkt seien jedoch die Verträge schon unter Dach und Fach
gewesen.
Generell seien die Betreiber der Sendeanlage
zur Diskussion bereit. Der Bürgermeister: "Wir werden auch in Zukunft
nicht um den Bau solcher Anlagen herum kommen. Aber den Antennen-Wildwuchs
wollen wir selbstverständlich nicht." Es sei allerdings paradox, dass
die Gemeinde den Bürgern die Farbe der Dachziegeln vorschreibe, den Bau
von Antennen hingegen nicht verhindern könne.
Jens Helldobler, Regionaler Pressesprecher
von Vodafone D2, sagte gegenüber unserer Zeitung: "Hier handelt es sich um
einen so genannten Altstandort, der bereits im Jahr 2000 vertraglich gesichert
worden ist. Erst seit Oktober 2001 bedarf es der Absprache mit den
Kommunen."
Der Inhaber des Seniorenwohnheims in
Künzell war gestern nicht erreichbar.
Ein Beitrag aus der Fuldaer Zeitung vom
2. März 2004
http://www.fuldaerzeitung.de/sixcms/detail.php?id=79606
Nachricht von der BI Bad Dürkheim
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Handy-Projekt "Beispielhaft
für ganz Hessen"
Herr Einsporn antwortet der Zeitung "Maintal
Tagesanzeiger" und nimmt Stellung auf einen Bericht bezüglich eines
Handylehrgangs für Senioren, welcher mit schweren Defiziten
geführt wurde.
M.f.G.
Alfred Tittmann
c/o HESSISCHER LANDESVERBAND
MOBILFUNKSENDERFREIE WOHNGEBIETE e.V.
Kommentar zum Artikel "Beispielhaft
für ganz Hessen"
Maintal Tagesanzeiger 02. März 2004
dm
Sehr geehrter Herr Müller,
ich habe an dem Seminar am 26. Februar 2004
im Stadtteilzentrum Bischofsheim teilgenommen und stimme Ihrem Artikel
grundsätzlich zu. Das Projekt "Jugendliche machen Senioren fit am Handy"
ist ein wichtiger und guter Beitrag zum Generationendialog.
Als Teilnehmer erhielt ich die wichtige
Information, dass ich mit meinem Handy ohne Vertrag und ohne Karte im Notfall
kostenfrei über die SOS-Funktion schnell und einfach einen Notdienst oder
die Polizei erreichen kann, wie es bisher über jedes öffentliche
Telefon auch möglich ist.
Als Mobilfunkkritiker war ich erschrocken
über das Nichtwissen und die Unkenntnis der Veranstalter, der jugendlichen
Handylehrer und der Teilnehmer über das gesundheitliche
Gefährdungspotential des Mobilfunks allgemein und das von Handys im
besonderen.
In der vom Bundesamt für Strahlenschutz
herausgegebenen Broschüre "Mobilfunk: Wie funktioniert das eigentlich?
Tipps und Informationen rund ums Handy" Bundesamt für Strahlenschutz, 1.
Auflage, Stand 12/2003, informiert das BfS auf den zehn(!) Seiten 7 bis 17
ausführlich über das gesundheitliche und das durchaus auch wichtige
technische Gefährdungspotential von Handys. Da heißt es u.a.:
Ich verwende Handymodelle, bei denen mein
Kopf einer möglichst geringen Strahlung ausgesetzt ist. Gut ist ein
möglichst niedriger SAR-Wert, d.h. 0,6 W/kg oder niedriger. Der SAR-Wert
eines Handys muss in der Bedienungsanleitung angegeben sein.
Bei meiner Umfrage unter den anwesenden
Veranstaltern, Handylehrern und Teilnehmern wusste keiner den SAR-Wert seines
Handys und er war in keiner Bedienungsanleitung aufgeführt!!!
Und in der massiven Handy-Werbung der
Mobilfunkbetreiber werden die in der BfS-Broschüre auf immerhin zehn von
insgesamt 20 Seiten aufgeführten Sicherheitshinweise mit geradezu
krimineller Energie unterdrückt sie würden ja die
absatzfördernde Bedarfsweckung beeinträchtigen. Für mich erzeugt
der Handy-Boom suchtähnliche Übertreibungen, vergleichbar mit
Alcopops und Zigaretten. Und anfällig gegen derartige Übertreibungen
sind besonders Kinder und Jugendliche.
In der BfS-Broschüre heißt es
nicht umsonst:
Weil sich der Körper von Kindern und
Jugendlichen noch in der Entwicklung befindet, kann er möglicherweise
gesundheitlich empfindlicher reagieren. Für meine Freunde und mich sind
die Tipps "So kriege ich weniger Strahlung ab" also besonders wichtig.
Es wäre gut, wenn die Veranstalter und
die Handylehrer bei dem beispielhaften Projekt "Jugendliche machen Senioren fit
am Handy" in Zukunft auf die Vorteile und auf die Risiken von Mobilfunk und von
Handys ausgewogen eingehen würden.
Die BfS-Broschüre "Mobilfunk: wie
funktioniert das eigentlich?" kann kostenlos beim Bundesamt für
Strahlenschutz, Postfach 100149, D-38201 Salzgitter, Telefon: 01888 3330, Fax:
01888 3331885, e-mail: ePost@bfs.de in großer Stückzahl
angefordert und in den Handy-Kursen verteilt werden.
Dipl.-Ing. Otto Einsporn VDI,
Waldstraße 48, 63477 Maintal-Bischofsheim, Tel.: 06109 65260
Fax: 06109 66417, e-mail:
oeinsporn@t-online.de
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Bürgerwelle e.V. Dachverband der
Bürger und Initiativen zum Schutz vor Elektrosmog
1. Vorsitzender Siegfried Zwerenz, 2.
Vorsitzende Barbara Eidling
Postanschrift: Lindenweg 10, D-95643
Tirschenreuth, Tel. 0049-(0)9631-795736,
Fax : 0049-(0)9631-795734,
E-Mail : pr@buergerwelle.de , Internet http://www.buergerwelle.de
Tel. Auskünfte: Barbara Eidling Tel.
0049-(0)8171-18898
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