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    http://www.horst-mahler.de/
Der Eröffnungsvortrag

Sehr geehrte Damen und Herren,

die im bisherigen Verlauf des Volksverhetzungsprozesses gegen Reinhold Oberlecher, Uwe Meenen und Horst Mahler (MOM) von mir vorgetragenen Erklärungen sind jetzt in meinem elektronischen Schaufenster http://www.horst-mahler.de/ als Word-Dateien abrufbar.

Der Eröffnungsvortrag

http://www.deutsches-kolleg.org/hm/Beweisantrag_Voelkerrecht.doc

 

befaßt sich  – gestützt auf das Grundsatzreferat des „Vaters des Grundgesetzes“, Prof. Dr. Carlo Schmid, vom 8. September 1948 vor dem Parlamentarischen Rat  - mit der Rechtsnatur der Bundesrepublik Deutschland. Diese ist kein Staat sondern die „Organisationsform einer Modalität der Fremdherrschaft“ (C. Schmid)  und stellt ein Völkerrechtsverbrechen dar.  Daraus folgt, daß  § 130 BRD-StGB („Volksverhetzungsparagraph“) jedenfalls insoweit selbst ein Vökerrechtsverbrechen – also unbeachtlich – ist, wie er den politischen Kampf gegen die völkerrechtswidrige Überfremdung Deutschlands  und die Aufdeckung der Auschwitzlüge  mit Strafe bedroht.

Die als „Volksverhetzung“ verfolgte Meinung:

"Der Haß auf die Juden stellt sich als etwas 'ganz Normales' heraus.

Ja, er ist geradezu das untrügliche Zeichen eines intakten spirituellen

Immunsystems, also von geistiger Gesundheit - eine Gesundheit, die Juden -

zu Recht - fürchten."

wird mit einer gerundsätzlichen Erörterung der Judenfrage

http://www.deutsches-kolleg.org/hm/judenfrage.doc

English: http://www.deutsches-kolleg.org/hm/jewishquestion.doc

gerechtfertigt. In einer ersten Stellungnahme aus den USA wird dieses Werkstück als „vernichtend“ für die Judenheit eingestuft.

In dem vergeblichen Bemühen, MOM von der Darlegung ihrer Auffassungen abzuschrecken, schwingt  der Jurist Krüger, der die Rolle des „Anklägers“ spielt, die Ausschwitzkeule. Das hat mich zu einem Hinweis auf die nach dem fortgeltenden Reichsrecht (§§ 90 f und 91 b ReichsStGB) bestehende Rechtslage veranlaßt.  

http://www.deutsches-kolleg.org/hm/rechtlicherhinweis.doc

Danach droht Herrn Krüger und den übrigen behördlicherseits am Verfahren  mitwirkenden Personen Zuchthaus bzw. die Todesstrafe.

Durch die Ungeschicklichkeit des Herrn Krüger ist es unvermeidlich geworden, die Auschwitzlüge bereits in dem anhängigen Verfahren mit Nachdruck anzugreifen. Zur Vobereitung des Juristenkollegiums auf diese Thematik habe ich damit begonnen, den von einem Anonymus verfaßten sehr guten Überblick über den Stand der Geschichtsforschung zu Auschwitz „Die verbotene  Wahrheit“

http://www.aufstand-fuer-die-wahrheit.net/mh.pdf

vorzutragen.

Mit freundlichen Grüßen

Horst Mahler



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Einen Herrn Bush zum Beispiel interessiert es herzlich wenig, ob Sie sich über ihn ärgern.
Sie sind Schöpfer der Ereignisse die in Ihrem Leben eintreten, also seien Sie sich bewußt
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