Sehr geehrte Damen und
Herren,
die im bisherigen Verlauf des
Volksverhetzungsprozesses gegen Reinhold Oberlecher, Uwe Meenen und Horst
Mahler (MOM) von mir vorgetragenen Erklärungen sind jetzt in meinem
elektronischen Schaufenster http://www.horst-mahler.de/ als
Word-Dateien abrufbar.
Der Eröffnungsvortrag
http://www.deutsches-kolleg.org/hm/Beweisantrag_Voelkerrecht.doc
befaßt sich
gestützt auf das Grundsatzreferat des Vaters des
Grundgesetzes, Prof. Dr. Carlo Schmid, vom 8. September 1948 vor dem
Parlamentarischen Rat - mit der Rechtsnatur der Bundesrepublik
Deutschland. Diese ist kein Staat sondern die Organisationsform einer
Modalität der Fremdherrschaft (C. Schmid) und stellt ein
Völkerrechtsverbrechen dar. Daraus folgt, daß
§ 130 BRD-StGB (Volksverhetzungsparagraph)
jedenfalls insoweit selbst ein Vökerrechtsverbrechen also
unbeachtlich ist, wie er den politischen Kampf gegen die
völkerrechtswidrige Überfremdung Deutschlands und die
Aufdeckung der Auschwitzlüge mit Strafe bedroht.
Die als Volksverhetzung
verfolgte Meinung:
"Der
Haß auf die Juden stellt sich als etwas 'ganz Normales'
heraus.
Ja, er
ist geradezu das untrügliche Zeichen eines intakten
spirituellen
Immunsystems, also von geistiger
Gesundheit - eine Gesundheit, die Juden -
zu
Recht - fürchten."
wird mit einer gerundsätzlichen
Erörterung der Judenfrage
http://www.deutsches-kolleg.org/hm/judenfrage.doc
English: http://www.deutsches-kolleg.org/hm/jewishquestion.doc
gerechtfertigt. In einer ersten
Stellungnahme aus den USA wird dieses Werkstück als
vernichtend für die Judenheit eingestuft.
In dem vergeblichen Bemühen, MOM
von der Darlegung ihrer Auffassungen abzuschrecken, schwingt der Jurist
Krüger, der die Rolle des Anklägers spielt, die
Ausschwitzkeule. Das hat mich zu einem Hinweis auf die nach dem fortgeltenden
Reichsrecht (§§ 90 f und 91 b ReichsStGB) bestehende Rechtslage
veranlaßt.
http://www.deutsches-kolleg.org/hm/rechtlicherhinweis.doc
Danach droht Herrn Krüger und den
übrigen behördlicherseits am Verfahren mitwirkenden Personen
Zuchthaus bzw. die Todesstrafe.
Durch die Ungeschicklichkeit des Herrn
Krüger ist es unvermeidlich geworden, die Auschwitzlüge bereits in
dem anhängigen Verfahren mit Nachdruck anzugreifen. Zur Vobereitung des
Juristenkollegiums auf diese Thematik habe ich damit begonnen, den von einem
Anonymus verfaßten sehr guten Überblick über den Stand der
Geschichtsforschung zu Auschwitz Die verbotene Wahrheit
http://www.aufstand-fuer-die-wahrheit.net/mh.pdf
vorzutragen.
Mit freundlichen
Grüßen
Horst Mahler