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Liebe Freunde der Germanischen
Neuen Medizin!
Am 22.10.2003 hat das
Verwaltungsgericht Frankfurt am Main die Verwaltungsgerichtssache, Klage des
Dr. Hamer wegen Approbationsentzug, negativ beschieden.
Prof. Dr. Hans-Ulrich Niemitz
ist Euch sicherlich ein Begriff. Er verfaßte das Gutachten zur Neuen
Medizin, das wie eine Bombe in die schulmedizinischen Kreisen eingeschlagen
hat. Nun verfaßte Prof. Niemitz eine Urteilsschelte, die wir Euch nicht
vorenthalten wollen.
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Hochschule für Technik,
Wirtschaft und Kultur (FH) Postfach 301166 04251
Leipzig
Studium generale / AT Prof.
Dr. Hans-Ulrich Niemitz
31.01.2004
Dr. med.Mag. theol. Ryke Geerd
Hamer Camino Unique 69 / Apdo. 209 E - 29120 Alhaurin el Grande
Lieber Herr
Hamer, anschließend an diese meine ersten Worte bringe ich Ihnen meine
"Urteilsschelte" zur Kenntnis. Dort ist alles gesagt. Sie können diese
Urteilsschelte im Internet auf den entsprechenden Seiten veröffentlichen.
Ich denke, den Richtern hätte es wohl angestanden, mein Gutachten zu
beachten und insbesondere Ihre medizinischen Erkenntnisse zur Kenntnis zu
nehmen. Das Kernproblem mit fast allen Juristen ist ja, daß diese nicht
gelernt haben, daß sie die Pflicht haben, über die Anwendung der als
Texte vorliegenden Gesetze diese auch auf ihre Rechtmäßigkeit zu
prüfen. Und bei Erkenntnis, daß ein Gesetz unrechtmäßig
ist, müssen sie politisch tätig werden. Stattdessen wenden sie
unrechtmäßige Gesetze an, beschädigen damit die
Rechtssicherheit und damit die ganze Gesellschaft und infolge auch jeden
einzelnen. Und so agieren sie auch politisch. Und das zum Schaden der
Gesellschaft. Mit freundlichen Grüßen
Hans-Ulrich
Niemitz
Urteilsschelte eines verfassungswidrigen Urteils,
Geschäftsnummer 12 E 591/03 (2) des Verwaltungsgerichtes Frankfurt
am Main
Am 22.10.2003 erging ein Urteil (Geschäftsnummer 12 E
591/03 (2)) des Verwaltungsgerichtes Frankfurt am Main in der
Verwaltungsgerichtsache des Dr. med. Ryke Geerd Hamer als Kläger gegen das
Land Hessen als Beklagten. Dabei war Hessen vertreten durch das
Landesprüfungsamt für Heilberufe. Die Klage wurde abgewiesen. Hamer
hatte darauf geklagt, seine Approbation wiederzubekommen. Diese war ihm am 8.
April 1986 entzogen worden (war widerrufen worden). Generell wurde der Entzug
der Approbation damals - wie auch heute - damit begründet, daß er -
Hamer - "nicht ... in der Lage sei, sein praktisches ärztliches Handeln an
der Einsicht in die ärztlichen Gegebenheiten auszurichten. Der Kläger
[Hamer] sei durch eine wahnähnliche Gewißheit, seine
wissenschaftlichen Erkenntnisse seien unantastbar, geprägt."
(Siehe "Tatbestand", zitiert nach
vom 18.12.03, Tat Abs 2.)
Diese seine wissenschaftlichen Erkenntnisse sind - so
Hamers und auch meine Ansicht - das Verstehen dessen, was bisher, letztlich
fälschlicherweise, als Krankheit interpretiert wurde. Hamer versteht das
Krebsgeschehen als ein im archaisch-biologischen Sinne sinnvolles Geschehen. Es
ist einer existentiellen Notlage geschuldet und vom Organismus gewollt und eine
Organfunktionsverstärkung bzw. im Falle der Problemlösung dann meist
auch der Rückbau der Organfunktionsverstärker. Dieses Geschehen ist
zielorientiert (wie z.B. auch das Geschehen einer Wundheilung) und damit
vorübergehend und niemals "bösartig". Allerdings ist es manchmal
durchaus gefährlich, weil eben einer existentiellen Notlage geschuldet -
und diese bedeutet die eigentliche Gefahr. Das Krebsgeschehen wurde von Hamer
vollständig erfaßt, wie die von Hamer entwickelte "Wissenschaftliche
Tabelle der Neuen Medizin" zeigt. Diese Tabelle ermöglicht ähnlich,
wie es das Periodensystem der chemischen Elemente für die chemischen
Elemente tut, alle "Krebs-Krankheiten" (korrekt: Sinnvollen biologischen
Sonderprogramme) zu ordnen. Über diese Ordnung bzw. Klassifizierung hinaus
gestattet es im "Krankheitsfall" (also beim Ablaufen eines sinnvollen
biologischen Sonderprogramms) vorherzusagen, was im bzw. dem Organismus
zwangsläufig geschehen wird. Die weiteren Erkenntnisse seien hier nicht
erwähnt. Der geneigte Leser möge sich mit Hilfe der Literatur
informieren.
Im folgenden wird das Urteil bzw. dessen Begründung
in einem bestimmten Licht dargestellt, um deutlich zu machen, wie absurd und
unwissenschaftlich, dabei aber auch wie politisch und befangen und sehr oft gar
bösartig argumentiert wird. In der nun folgenden Darstellung wird die
kopernikanische Wende zu Hilfe genommen. Leider ist diese argumentativ schon
häufig verwendet worden auch für illegitime Zwecke. Aber die
Argumente werden für sich sprechen. Kopernikanische Wende ist ein Begriff,
"der eine grundlegende Veränderung in Weltsicht, menschlichem
Selbstverständnis und wissenschaftlichem Erklären in der Neuzeit
versinnbildlichen soll. Dabei wird die kopernikanische Erkenntnis als Sinnbild
für den Primat der konstruktiven Vernunft über die Abhängigkeit
menschlichen Denkens von der sinnlichen Erfahrung angesehen" (nach Brockhaus
Enzyklopädie 2001). Die "kopernikanischen Erkenntnisse" Hamers sind,
Krankheit - insbesondere Krebs, psychische Krankheiten bis hin zu spontanen
Straftaten - anders als bisher zu verstehen, nämlich "konstruktiv
vernünftig". Sein Verstehen hält allen Überprüfungen
gemäß wissenschaftlichen Standards stand. Der hier entscheidende
Unterschied zwischen den Entdeckungen von Kopernikus, Kepler, Galilei und
zuletzt Newton und denen von Hamer ist, daß die ersten eine
physikalisch-kosmologische Entdeckung machten. Ihr System war entweder
astronomisch zu überprüfen durch Vorhersage zukünftigen
Geschehens aus den Daten der Vergangenheit heraus oder durch Experimente. Ihre
zuerst allen Augenschein widersprechenden Theorien berührten nicht
unmittelbar d.h. "biologisch" menschliches Leben und lösten damit nicht
unmittelbar existentielle Ängste aus. Sie berührten nur - sozusagen
aus Versehen und das aus ihrem rein naturwissenschaftlichen
Selbstverständnis heraus - die kirchlich-dogmatischen Theorien zum
Universum und zu Gott. Um Leben (z.B. eines Patienten) unmittelbar oder um
biologische Probleme ging es hier nicht. Das will und kann im übrigen die
bis heute letztlich physikalistisch ausgerichtete Naturwissenschaft auch nicht.
Ihre Experimente sind ja Maschinen, also unbelebte Zusammenhänge. Das
Leben (das "Geheimnisvolle" und wohl nie ganz zu verstehende) entspringt einer
"Lebenskraft", die zum einen dem Organismus als Entität, als Ganzheit, das
Leben ermöglicht und zum anderen etwas, das auch oft Lebenskraft genannt
wird, nämlich etwas in der Welt, das das zuläßt oder gar will.
Forscher, die diese Lebenskraft wissenschaftlich verstehen wollten, also
Vertreter des Vitalismus, wurden und werden verlacht. Ihr Problem war,
daß auch sie - wie ihre antivitalistischen Gegner - bisher keine
wissenschaftlichen Ergebnisse liefern konnten, um Leben zu verstehen. Im
vitalistischen Sinne nun hat Hamer durch seine (durchaus auch meßbaren)
Entdeckungen, wie der Organismus als Entität bei "Krankheit" - also nach
dem Starten des sinnvollen biologischen Sonderprogramms - agiert, ein
bedeutendes Stück wissenschaftlicher Erklärung für den
Vitalismus geleistet. Ich erinnere an den Zusammenhang zwischen dem Geschehen
im Gehirn (visuell zu verfolgen in Gehirn-CTs) und dem organischen Geschehen
(zu erkennen mit Hilfe aller üblichen medizinischen Beobachtungsverfahren)
und dem Organismus (der - wenn Mensch - seine Lebenssituation beschreiben kann;
selbst wenn er das nicht kann, ist diese von den anderen zu erkennen!). Und
diese Entität spielt niemals verrückt, wie es angeblich das "komische
Immunsystem" der Mediziner tun kann. Man denke an die Absurdität einer
"Autoimmunkrankheit". Die Anti-Vitalisten "riechen" all das und meinen,
Vitalismus sei doch schon längst und endgültig erledigt; deshalb
schauen sie gar nicht mehr hin, sondern "lachen" sofort - bzw. sie tun leider
mehr, als nur zu lachen, sie sabotieren. Diese Sabotage ist also u.a. an ihrem
Verhalten gegenüber dem Vitalismus zu erkennen. Die Medizin und auch die
Biologie - und damit sind wir wieder bei Hamer und dem oben benannten
Unterschied - müssen diese Lebenskraft (die eben die fünf
biologischen Naturgesetze der Neuen Medizin beinhaltet) verstehen, wenn sie
wirklich Organismen und damit Menschen bzw. kranke Menschen verstehen und damit
heilen wollen. Aller sinnlicher Erfahrung nach scheinen Krankheiten etwas
störendes, ja bösartiges zu sein. Daß sie höchster
Ausdruck und Ergebnis der Lebenskraft eines Organismus sein könnten, der
ein seiner existentiellen Notlage entsprechendes und gewollt gestartetes
Sonderprogramm fährt, um seine Überlebenschance zu erhöhen,
erscheint dem schulmedizinisch Geschulten absurd. Denn das medizinische Dogma
lautet bis heute: Alles, was unnormal ist, ist krank. Daß unnormales
Geschehen in bestimmten unnormalen Situationen normal ist, dies zu erkennen,
heißt eine kopernikanische Wende zu vollziehen oder schon vollzogen zu
haben. Was dem einen Heliozentrismus und damit folgend Kosmologie und der Tod
des naiven Gottesverständnisses ist, ist hier - bei "Hamer" - in gewissem
Sinne Verständnis der Lebenskraft und damit folgend ein völlig neues
Verstehen von "Krankheit" und das Ende des naiven, "normativen"
Gesundheitsverständnisses. Bei der Abwehr des Medizinverständnisses
von Hamer und der germanischen Neuen Medizin geht es genauso um
wissenschaftliches (Nicht)Verstehen und herrschaftliches bzw.
politisch-ideologisch begründetes Abwehren neuer Erkenntnisse wie damals
beim Abwehren des kopernikanisch-newtonianischen Systems.
Dies soll nun demonstriert werden durch Umformulierungen
von Textpassagen aus dem Urteil gegen Hamer, so daß diese für
Kopernikus & Co zu gelten scheinen. Der "Aha-Effekt" ist garantiert. Diesen
Texten folgen meist Kommentare. (Dabei gilt: "Kopernikus & Co" meint alle
vier: Kopernikus, Kepler, Galilei und Newton.)
-------------------- Hamer: "... gelangte der
Kläger [Hamer] zu der Ansicht, die Ursache einer jeden Krebserkrankung
gefunden zu haben sowie imstande zu sein, diese in jedwedem Stadium heilen zu
können" (Tat Abs 1). Kommentar: Teil eins stimmt (Ursache einer jeden
Krebserkrankung gefunden zu haben), Teil zwei ist falsch (imstande zu sein,
diese in jedwedem Stadium heilen zu können) und von Hamer niemals so
gesagt worden.
Kopernikus & Co ... gelangte der Angeklagte
[Kopernikus & Co] zu der Ansicht, die Ursache einer jeden Bewegung gefunden
zu haben sowie imstande zu sein, diese praktisch beliebig beeinflussen zu
können" (Tat Abs 1). Kommentar: Teil eins stimmt (Ursache einer jeden
Bewegung gefunden zu haben), Teil zwei ist falsch (imstande zu sein, diese
praktisch beliebig beeinflussen zu können) und von Kopernikus & Co
niemals so gesagt worden.
BEMERKUNG: Das Urteil (Geschäftsnummer 12 E 591/03
(2)) des Verwaltungsgerichtes Frankfurt am Main enthält einen logischen
Fehler, nämlich zwei Aussagen, die sich widersprechen. Einerseits steht
geschrieben und wird damit Hamer unterstellt, dies geäußert oder
geschrieben zu haben: " ... gelangte der Kläger [Hamer] zu der Ansicht,
... jede Krebserkrankung ... in jedwedem Stadium heilen zu können" (Tat
Abs 1). Andererseits wird Hamer zugebilligt, sinngemäß sich wie
folgt geäußert zu haben: "Ca. 5% der Patienten würden sterben,
weil sie nicht in der Lage gewesen seien, ihre eigenen Konflikte zu lösen"
(Tat Abs 7). Hier argumentieren die Richter also widersprüchlich und
unterstellen Aussagen und argumentieren damit unlogisch und pflegen den Mythos
bzw. die Unterstellung Hamers als "selbsternannter Wunderheiler". Schon von
daher müßte das Gericht als befangen abgelehnt
werden. Zusatzbemerkung: Es kann sein, daß es im Ablauf des
Sonderprogramms zu spät ist. D.h. eine Konfliktlösung würde den
sicheren Tod - dann bei der epileptoiden Krise - bedeuten. Also: Selbst die
Konfliktlösung bringt nicht mit Sicherheit Rettung und Heilung. Dies ist
selbstverständlich in der von Hamer veröffentlichten Literatur
nachzulesen. --------------------
Hamer: "... der Widerruf der Approbation sei
gemäß ... der Bundesärzteordnung ... zu Recht erfolgt. Es
bestehe eine hohe Wahrscheinlichkeit dafür, daß der Kläger
[Hamer] aufgrund seiner geistig-seelischen Konstitution nicht mehr in der Lage
sei, sein praktisches ärztliches Handeln an der Einsicht in die
ärztlichen Gegebenheiten auszurichten. Der Kläger [Hamer] sei durch
eine wahnähnliche Gewißheit, seine wissenschaftlichen Erkenntnisse
seien unantastbar, geprägt (Tat Abs 2). Kommentar: Die
Bundesärzteordnung ist ein Gesetz (hat Gesetzescharakter) und hat mit
Wissenschaft nichts zu tun, sondern mit Zunft- und damit Herrschaftsdenken
(damit ist es eigentlich ein nicht rechtmäßiges Gesetz). Und was
sind ärztliche Gegebenheiten? Diese sind von der Zunft bestimmt und nicht
durch Wissenschaftlichkeit. Und wo ist die wahnähnliche Gewißheit,
seine wissenschaftlichen Erkenntnisse seien unantastbar? Sie sind nicht
widerlegbar bzw. wenn doch, dann in einem Sinne (gemäß "nach
vorwärts Veränderungen offen"), der Hamer gefallen würde (man
denke an die mühsam errungenen Erkenntnisse zu Syndromen und
Konstellationen). Jeder Wissenschaftler agiert wahnähnlich, weil er wie
selbstverständlich ("wahnhaft") davon ausgeht, daß es Regeln gibt,
die es zu finden gilt und die er als Naturgesetze bezeichnet.
Kopernikus & Co ... der Widerruf der Erlaubnis
Galileis, Wissenschaft treiben zu dürfen, sei gemäß ... des
Kirchenrechts ... zu Recht erzwungen worden. Es bestehe eine hohe
Wahrscheinlichkeit dafür, daß der Angeklagte [Kopernikus & Co]
aufgrund seiner geistig-seelischen Konstitution nicht mehr in der Lage sei,
sein praktisches wissenschaftliches = kirchliches Handeln an der Einsicht in
die kirchlichen Gegebenheiten auszurichten. Der Angeklagte [Kopernikus &
Co] sei durch eine wahnähnliche Gewißheit, seine wissenschaftlichen
Erkenntnisse seien unantastbar, geprägt (Tat Abs 2). Kommentar: Das
"Kirchenrecht" ist eine willkürliche Gesetzessammlung und hat mit
Wissenschaft nichts zu tun, sondern mit Herrschaftsdenken. Und was sind
kirchliche Gegebenheiten? Diese sind von der Kirche bestimmt, nicht durch
Wissenschaftlichkeit. Und wo ist die wahnähnliche Gewißheit, seine
wissenschaftlichen Erkenntnisse seien unantastbar? Sie sind nicht widerlegbar
bzw. wenn doch, dann in einem Sinne (gemäß "nach vorwärts
Veränderungen offen"), der Kopernikus & Co gefallen würde (man
denke an die mühsam errungenen Erkenntnisse zu Fallgesetzen und
Planetenkonstellationen). Jeder Wissenschaftler agiert wahnähnlich, weil
er wie selbstverständlich ("wahnhaft") davon ausgeht, daß es Regeln
gibt, die es zu finden gilt und die er als Naturgesetze bezeichnet.
--------------------
Hamer Der Kläger [Hamer] ... meint, es "habe sich
erwiesen, dass die ´Neue Medizin´ der bisherigen [Medizin] auf den
meisten Gebieten weit überlegen sei und daher in der Therapie nicht mehr
blockiert werden dürfe" (Tat Abs 3).
Kopernikus & Co Der Angeklagte [Kopernikus &
Co] ... meint, es habe sich erwiesen, dass das heliozentrische System dem
bisherigen [geozentrischen System] auf den meisten Gebieten weit überlegen
sei und daher in der Anwendung auf Probleme nicht mehr blockiert werden
dürfe (Tat Abs 3). --------------------
Hamer "... der Kläger [Hamer] erfülle nicht
die Voraussetzungen nach § ... der Bundesärzteordnung ... Im
Bewußtsein dieser Verpflichtung [der Gesundheit des Einzelnen und des
Volkes zu dienen] sei er gehalten, den ärztlichen Beruf nach den Regeln
der ärztlichen Kunst auszuüben und dabei die Grenzen des eigenen
Wissens und Könnens zu erkennen und danach zu handeln (...). Dies setze
voraus, dass der Arzt ... neben anderen auch die Grundlagen der medizinischen
Wissenschaft insgesamt zu berücksichtigen habe. Dabei habe er sein
praktisch ärztliches Handeln an der Einsicht in alle ärztlichen
Gegebenheiten auszurichten (Tat Abs 3).
Kopernikus & Co "... der Angeklagte [Kopernikus
& Co] erfülle nicht die Voraussetzungen nach § ... des
Kirchenrechts... Im Bewußtsein dieser Verpflichtung [der
kirchlich-geistigen Gesundheit des Einzelnen und des Volkes zu dienen] sei er
gehalten, den wissenschaftlichen = kirchlichen Beruf nach den Regeln der
kirchlich diktierten Kunst auszuüben und dabei die Grenzen des erlaubten
Wissens und Könnens anzuerkennen und danach zu handeln (...). Dies setze
voraus, dass der Wissenschaftler... neben anderen auch die Grundlagen der
kirchlich diktierten Wissenschaft insgesamt zu berücksichtigen habe. Dabei
habe er sein praktisch wissenschaftliches = kirchliches Handeln an der Einsicht
in alle kirchlichen Gegebenheiten auszurichten (Tat Abs 3).
Kommentar: Hier ist nicht "1:1" umformuliert worden. Das
Perverse in der heutigen Medizin ist ja, daß ärztlich im Sinne von
Zunft oder Bundesärztekammer gleichgesetzt wird mit ärztlich im Sinne
von wissenschaftlich. Kopernikus & Co war schon früh klar, daß
kirchlich bzw. kirchlich diktiert etwas anderes ist als
(natur)wissenschaftlich. Deshalb das neue Wort "Naturwissenschaft". Die
Mediziner haben es mit ihrer bewußt inszenierten und diktierten
Begriffsverwirrung so weit gebracht, daß gar nicht mehr sauber gedacht
und unterschieden werden kann. Für sie gilt ärztlich =
wissenschaftlich, wobei aber meist für sie gilt: ärztlich =
zunftgemäß = herrschaftlich. Analog muß in der hier
vorgenommenen Übertragung dann stehen - und so ist er hier im Sinne
medizinischen Denkens durchgeführt worden: wissenschaftlich =
kirchlich. --------------------
Hamer "Nach dem rechtskräftigen Beschluß des
OVG Koblenz ... sei davon auszugehen, daß der Kläger [Hamer] in der
Diagnostik und Therapie insbesondere krebskranker Patienten einer von ihm
begründeten Lehre, der sog. ´Neuen Medizin´ den absoluten
Vorrang einräumen und dabei zugleich Möglichkeiten, die sich mit
ihren Methoden nicht vereinbaren ließen, von der Anwendung
ausschließe. Er sei folglich nicht bereit, Patienten in Kenntnis der
ärztlichen Gegebenheiten der nach dem derzeit anerkannten Wissenstand
gebotenen Behandlung zuzuführen" (Tat Abs 3).
Kopernikus & Co Nach dem rechtskräftigen
Beschluß der Inquisition ... sei davon auszugehen, daß der
Angeklagte [Kopernikus & Co] in der Analyse und in der Anwendung auf
insbesondere astronomischer Probleme einer von ihm begründeten Lehre, der
sog. ´Naturwissenschaft´ bzw. dem Heliozentrismus den absoluten
Vorrang einräumen und dabei zugleich Möglichkeiten, die sich mit
ihren Methoden nicht vereinbaren ließen, von der Anwendung
ausschließe. Er sei folglich nicht bereit, Probleme in Kenntnis der
kirchlich diktierten Gegebenheiten der nach dem derzeit kirchlich geduldeten
Wissenstand gebotenen Problemlösungsstrategie zuzuführen (Tat Abs
3). --------------------
Hamer Die Klage ist nicht begründet ... Der
Kläger [Hamer] erfüllt nicht sämtliche für die Erteilung
der Approbation erforderlichen Voraussetzungen. Nach § ... BÄO ...
ist die Approbation als Arzt nur zu erteilen, wenn der Antragsteller sich nicht
eines Verhaltens schuldig gemacht hat, aus dem sich seine Unwürdigkeit
oder Unzuverlässigkeit zur Ausübung des ärztlichen Berufes
ergibt. Dies trifft auf den Kläger [Hamer] jedoch nicht zu, denn bei ihm
liegt eine Unzuverlässigkeit zur Ausübung des ärztlichen Berufs
vor. Unzuverlässig ist derjenige, der nach seiner
Gesamtpersönlichkeit keine ausreichende Gewähr für eine
ordnungsgemäße Berufsausübung bietet (... BÄO, ...
Bundesrecht)" (Ent Abs 2).
Kopernikus & Co Die Anklage ist
begründet....... Der Angeklagte [Kopernikus & Co] erfüllt
nicht sämtliche für die Erteilung der Erlaubnis, als Wissenschaftler
arbeiten zu dürfen, erforderlichen Voraussetzungen. Nach § ...
Kirchenrecht ... ist diese Erlaubnis nur zu erteilen, wenn der
Überprüfte sich nicht eines Verhaltens schuldig gemacht hat, aus dem
sich seine Unwürdigkeit oder Unzuverlässigkeit zur Ausübung des
wissenschaftlichen = kirchlichen Berufes ergibt. Dies trifft auf den
Angeklagten [Kopernikus & Co] jedoch nicht zu, denn bei ihm liegt eine
Unzuverlässigkeit zur Ausübung des wissenschaftlichen = kirchlichen
Berufs vor. Unzuverlässig ist derjenige, der nach seiner
Gesamtpersönlichkeit keine ausreichende Gewähr für eine
ordnungsgemäße Berufsausübung bietet (... Kirchenrecht)"
(Ent Abs 2). ------------------------
Hamer Nach § 1 BÄO dient der Arzt in der
Ausübung seines Berufes der Gesundheit des Einzelnen und des gesamten
Volkes. Im Bewußtsein dieser Verpflichtung ist er gehalten, den
ärztlichen Beruf nach den Regeln der ärztlichen Kunst auszuüben
und dabei die Grenzen des eigenen Wissens und Könnens zu erkennen und
danach zu handeln (vgl. § 4 Abs. 2 S. 2 BÄO). Dies setzt voraus,
daß der Arzt regelmäßig im wohlverstandenen Interesse eines
Patienten neben anderem auch die Grundlagen und Entwicklungen der medizinischen
Wissenschaft insgesamt zu berücksichtigen hat. Es gehört somit zur
Berufspflicht, daß der Arzt sein praktisches Handeln an der Einsicht in
alle ärztlichen Gegebenheiten auszurichten hat. Der Kläger [Hamer]
bietet nicht die Gewähr, dieser ärztlichen Verpflichtung
nachzukommen. Vielmehr ist aufgrund seiner bisherigen Einlassungen davon
auszugehen, daß er nicht Willens oder in der Lage ist, sein praktisches
ärztliches Handeln an der Einsicht in alle ärztlichen Gegebenheiten
auszurichten. Die vom Kläger [Hamer] während des Laufes des
Verwaltungsverfahrens gemachten Äußerungen zeigen, daß er in
Diagnostik und Therapie krebskranker Menschen der von ihm begründeten
Lehre der sogenannten ´Neuen Medizin´ den absoluten Vorrang
einräumt und andere Ansätze und Methoden bei der Behandlung von
vornherein ausschließt. Da der Kläger [Hamer] für die von ihm
vertretene Lehre einen Absolutheitsanspruch geltend macht, steht ernsthaft zu
befürchten, daß Patienten einer umfassenden Behandlung nicht
zugeführt werden" (Ent Abs 4).
Kopernikus & Co Nach Kirchenrecht dient der
Wissenschaftler in der Ausübung seines Berufes der kirchlich-geistigen
Gesundheit des Einzelnen und des gesamten Volkes. Im Bewußtsein dieser
Verpflichtung ist er gehalten, den wissenschaftlichen = kirchlichen Beruf nach
den kirchlich diktierten Regeln auszuüben und dabei die von der Kirche
diktierten Grenzen des (eigenen) Wissens und Könnens anzuerkennen und
danach zu handeln (vgl. Kirchenrecht). Dies setzt voraus, daß der
Wissenschaftler regelmäßig im wohlverstandenen Interesse eines ihn
und seine Probleme Wahrnehmenden neben anderem auch die Grundlagen und
Entwicklungen der kirchlich genehmigten Wissenschaft insgesamt zu
berücksichtigen hat. Es gehört somit zur Berufspflicht, daß der
Wissenschaftler sein praktisches Handeln an der Einsicht in alle kirchlichen
Gegebenheiten auszurichten. Der Angeklagte [Kopernikus & Co] bietet nicht
die Gewähr, dieser kirchlichen Verpflichtung nachzukommen. Vielmehr ist
aufgrund seiner bisherigen Einlassungen davon auszugehen, daß er nicht
Willens oder in der Lage ist, sein praktisches wissenschaftliches = kirchliches
Handeln an der Einsicht in alle kirchlichen Gegebenheiten auszurichten. Die vom
Angeklagten [Kopernikus & Co] während der verschiedenen
Inquisitionsverfahren gemachten Äußerungen zeigen, daß er in
Analyse und Anwendung auf astronomische Probleme der von ihm begründeten
Lehre der sogenannten ´Naturwissenschaft´ und insbesondere dem
heliozentrischen System den absoluten Vorrang einräumt und andere
Ansätze und Methoden von vornherein ausschließt. Da der Angeklagte
[Kopernikus & Co] für die von ihm vertretene Lehre einen
Absolutheitsanspruch geltend macht, steht ernsthaft zu befürchten,
daß Problemlösungen nicht umfassend sein werden" (Ent Abs 4).
Kommentar: Bei Kopernikus & Co scheint es klar: Das
kirchlich diktierte, alte geozentrische System und das neue heliozentrisches
System schließen einander aus. Deshalb ergibt es keinen Sinn, zu fordern,
bei jeder astronomischen Problemlösung beide Systeme anzuwenden. Das
wäre doppelte Arbeit und ergäbe im Fall "Geozentrismus" - außer
in der Schlußbetrachtung - keine physikalisch bzw. per Augenschein
interpretierbaren Ergebnisse. Im Falle der Medizin ist es nun so, daß es
für den Patienten nur eine Therapie gibt: "Entweder - oder!" Wie der
Volksmund sagt: In der allerhöchsten Not führt der Mittelweg zum Tod.
Was bei der Astronomie einleuchtend ist, daß nämlich beide Systeme
nicht gemischt angewendet werden dürfen und können (dann käme
nur Unsinn oder gar gar nichts heraus), scheint den Medizinern nicht
einsichtig, daß nämlich beide Systeme (Schulmedizin und germanische
Neue Medizin) nicht gemischt angewendet werden dürfen oder können
(dann käme nur Unsinn heraus, d.h. hier - wie schon oft beobachtet und
dann der germanischen Neuen Medizin schuldhaft unterschoben - der Tod des
Patienten). Im übrigen müßte sowohl den Patienten als auch den
Wissenschaftlern freigestellt sein, welche Therapie oder welches System bzw.
Verfahren sie anwenden wollen. Wer hier Verbote erläßt, hat sich
schon als Wissenschaftsfeind erwiesen. ----------------------
Hamer Angesichts dieser klaren und über Jahre
hinweg gemachten Aussagen des Klägers [Hamers] bestehen für das
Gericht keine vernünftigen Zweifel daran, daß der Kläger
[Hamer] einzig und allein die von ihm vertretene ´Neue Medizin´ als
Behandlungsmöglichkeit krebskranker Patienten anwenden und andere
Therapieformen von vornherein von der Behandlung ausschließen würde,
zumal der Kläger [Hamer] vorgebracht hat, unter Anwendung der ´Neuen
Medizin´ würden 95% alles Patienten ohne Spät- und Nachfolgen
überleben, jedenfalls dann, wenn sie nicht zuvor schulmedizinisch
behandelt seien" (Ent Abs 6).
Kopernikus & Co Angesichts dieser klaren und
über Jahre hinweg gemachten Aussagen des Angeklagten [Kopernikus & Co]
bestehen für die Inquisition keine vernünftigen Zweifel daran,
daß der Angeklagte [Kopernikus & Co] einzig und allein die von ihm
vertretene ´Naturwissenschaft´ als Behandlungsmöglichkeit
astronomischer Probleme anwenden und andere Problembehandlungsstrategien von
vornherein ausschließen würde, zumal der Angeklagte [Kopernikus
& Co] vorgebracht hat, unter Anwendung der ´Naturwissenschaft´
bzw. des heliozentrischen Systems würden alle Probleme eine auch
physikalisch verständliche und damit technisch nutzbare Lösung ((man
denke an die Raumfahrt bzw. Satellitentechnik)) finden" (Ent Abs
6). --------------------
Hamer Denn der Kläger [Hamer] hat ... ein
Fehlverhalten gezeigt, das gerade in Bezug auf die Ausübung des
ärztlichen Berufes von Bedeutung ist, nämlich die Ausübung der
Heilkunde ohne erforderliche Erlaubnis. Dies läßt auf eine Neigung
bei dem Kläger [Hamer] schließen, sich über bestehende
Rechtsvorschriften hinwegzusetzen, wenn sie mit seinen Vorstellungen und Zielen
nicht zu vereinbaren sind. Das Vorliegen einer solchen Einstellung steht jedoch
der Annahme entgegen, der Kläger [Hamer] biete die Gewähr,
zukünftig den ärztlichen Beruf ordnungsgemäß
auszuüben" (Ent Abs 7).
Kopernikus & Co Denn der Angeklagte [Kopernikus
& Co] hat ... ein Fehlverhalten gezeigt, das gerade in Bezug auf die
Ausübung des wissenschaftlichen = kirchlichen Berufes von Bedeutung ist,
nämlich die Ausübung der Wissenschaft ohne erforderliche Erlaubnis.
Dies läßt auf eine Neigung bei dem Angeklagten [Kopernikus & Co]
schließen, sich über bestehende Rechtsvorschriften
hinweg zusetzen, wenn sie mit seinen Vorstellungen und Zielen nicht zu
vereinbaren sind. Das Vorliegen einer solchen Einstellung steht jedoch der
Annahme entgegen, der Angeklagte [Kopernikus & Co] biete die Gewähr,
zukünftig den wissenschaftlichen = kirchlichen Beruf
ordnungsgemäß auszuüben" (Ent Abs 7).
Kommentar: Hier verschlägt es einen dem Atem. Was
"ordnungsgemäß" ist, bestimme ich - so der totalitäre Ton. Bei
der Wissenschaft geht so etwas nicht. Das Ergebnis, die Methode, die
Nachvollziehbarkeit, die "Ethik" zählen (also die Verpflichtung zur
"Wahrheitssuche" unabhängig von einer Verpflichtung gegenüber einer
Zunft oder einer bestimmten Wissenschaftsdisziplin). Die Vorhersagbarkeit
(damit im Prinzip die Reproduzierbarkeit) und die Experimente zählen,
nicht eine "Ordnung" oder ein "ordnungsgemäß". Und bei der Medizin?
Das heutige Medizinsystem bestimmt selber, was "ordnungsgemäß" ist.
Wer aus Gründen der Wissenschaft(lichkeit) gegen diese Ordnung opponieren
muß, wird (mund)tot gemacht. Die Verpflichtung, wirklich Methoden zur
Heilung zu finden, ist verlorengegangen zugunsten der Verpflichtung, der Zunft
der Ärzte und den sie stützenden aber auch sie ausbeutenden
Institutionen und Firmen zu dienen - denn das ist "ordnungsgemäß".
Sicher wird hier ein Vertreter der Schulmedizin einwenden, daß
Wissenschaft nicht dasselbe sei wie der Beruf des Arztes. Einen
geschützten Beruf bzw. Titel "Wissenschaftler" gibt es nicht, sehr wohl
aber den des Arztes, weil der Arzt eben unmittelbar in bzw. mit seinen
Handlungen auf seine Patienten einwirkt. Und die Patienten seien zu
schützen vor Kurpfuschern, die sich selbst zu Ärzten ernannt
hätten. Wenn aber die Ärzte selber zu Kurpfuschern werden (u.a. weil
sie wissenschaftliches Vorgehen ablehnen), was dann? --- Im übrigen wird
hier über das Medizinische hinaus auch rechtlich-gesellschaftlich von den
Ärzten bzw. hier dem Gericht "gekurpfuscht": Wie alle Richter auch
in totalitären Systemen es tun, wird nicht in Betracht gezogen, daß
es unrechtmäßige Gesetze geben kann, d.h. daß nicht jedes
Gesetz automatisch Recht ist. Selbst eine Mehrheit kann
unrechtmäßige Gesetze erlassen - und es ist Aufgabe eines jeden
echten Juristen, solche Gesetze zu verhindern und sie abschaffen zu lassen,
wenn er welche erkennt. ----------------
Die das Urteil abschließende Rechtsmittelbelehrung
sagt, daß eine Berufung nur zugelassen werden kann, wenn "ernstliche
Zweifel an der Richtigkeit des Urteils bestehen." Müßte es nicht
"Rechtmäßigkeit" heißen? Denn was "ordnungsgemäß"
ist, ist immer richtig - das haben uns mindestens zwei Diktaturen in
Deutschland gelehrt. Aber ist richtig immer rechtmäßig? So - wie in
der Rechtsmittelbelehrung formuliert - ist also jede Berufung ohne Chance. Aber
wenn es um Rechtmäßigkeit ginge, müßte das Urteil als
verfassungswidrig angesehen werden - selbstverständlich mit allen
Folgerungen, u.a. eben, die Berufung zuzulassen.
Eine Berufung ist auch zuzulassen, wenn "die Rechtssache
grundsätzliche Bedeutung hat." Hat sie das? Einerseits - im Sinne der hier
Richtenden - nicht, denn sonst hätte doch ein anderes Gericht als das
"kleine" Verwaltungsgericht geurteilt. Andererseits hat "die Rechtssache
grundsätzliche Bedeutung", weil das zugehörige Urteil offensichtlich
verfassungswidrig ist.
Eine Berufung ist auch zuzulassen, "wenn das Urteil von
einer Entscheidung ... des Bundesverfassungsgerichtes abweicht und auf dieser
Abweichung beruht". Wie war das mit der Wissenschaftsfreiheit und der
Therapiefreiheit und diversen anderen verfassungsmäßig garantierten
Freiheiten? Es muß geprüft werden, wie man zu einem Grundsatzurteil
beim Bundesverfassungsgericht kommt (kommen kann) - und zugleich muß die
Gesetzgebung bzw. müssen generell die Gesetzbücher (zumindest
bezüglich aller von den Richtern benutzten Paragraphen) auf ihre
Rechtmäßigkeit überprüft werden.
Es bleibt zu sagen, daß dieses Urteil gescholten
werden mußte. Es ist meiner Ansicht nach verfassungswidrig und
dokumentiert die Servilität einer Justiz, der es nicht um Recht (und damit
Ethik) geht sondern um Richtigkeit und "Ordnungs(ge)mäßigkeit"
gemäß Gesetzen, die nicht gesellschaftlichen Standards, also der
Rechtmäßigkeit entsprechen, sondern "Standards" einer
Willkürgesetzgebung. Deutlicher Ausdruck dieser Willkürgesetzgebung
sind die (selbstverständlich wissenschaftsfeindlichen) Zunftgesetze der
Mediziner. Die Logik zeigt, daß nur eines geht: entweder Zunft und damit
Zwang und gesellschaftsschädigende und wissenschaftsfeindliche
Willkür oder aber Wissenschaft und damit Rechtssicherheit und
gesellschaftliche Denk- und Handlungsfreiheit.
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mit freundlichen Grüßen |